EUDR verstehen – praxisnah und rechtssicher handeln

Ohne Bürokratiefrust. Ohne Drama. Rechtssicher. Wettbewerbsfähig.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist seit Juni 2023 in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen am dem 30. Dezember 2025, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte – insbesondere aus Holz – entwaldungsfrei und legal produziert wurden, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden.

1. Die EUDR – Herausforderung oder Chance?

Für Sie als Möbelhersteller bedeutet die EUDR nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern vor allem eine strategische Chance:

Sie stärken Ihre Position im Markt durch Transparenz, Nachhaltigkeit und Rechtskonformität.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich hiermit gezielt wettbewerbsfähig und zukunftsfähig aufstellen.

 

2. Ihre Pflichten als Möbelhersteller

Sie gelten als „Erstinverkehrbringer“, sobald Sie ein EUDR-relevantes Produkt (z. B. Möbel mit Holzkomponenten) auf den EU-Markt bringen – unabhängig davon, ob Sie das Holz selbst importiert haben.

Der Hammer: Ihre Händler (Roggemann, Klöpfer & Co:) müssen kein eigenes DDS umsetzen - diese dürfen die Produkte so weiterreichen. Und die Verantwortung liegt bei Ihnen.

 

Ihre Kernpflichten:

a) Anwendungsbereich klären

Die EUDR betrifft Produkte aus:

Holz und Holzderivaten (z. B. Möbel, Holz)

Die EUDR unterscheidet nicht nach Herkunft innerhalb oder außerhalb der EU:

Egal ob das Holz aus:

  • Deutschland,
  • Frankreich,
  • Polen
  • oder Brasilien stammt

 

b) Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System – DDS)

Sie müssen ein DDS einführen, das folgende drei Schritte umfasst:

 

c) Informationsbeschaffung

Herkunftsland und Geolokalisierung des Waldes

Erntedatum/-zeitraum

Nachweis der Legalität

 

d) Risikoanalyse

Herkunftsregion & Entwaldungsrisiko

Komplexität der Lieferkette

Zuverlässigkeit der Lieferanten

 

e) Risikominderung (falls erforderlich)

Weitere Informationen einholen

Lieferantenwechsel

Audits oder Vor-Ort-Kontrollen

 

f) Sorgfaltspflichterklärung

Vor dem Inverkehrbringen muss eine elektronische Erklärung im EU-System erfolgen – mit Bestätigung der Entwaldungsfreiheit und Gesetzeskonformität.

 

3. Können Sie sich auf Unterlagen Ihrer EU-Lieferanten verlassen?

Ja, Sie dürfen Informationen und Dokumente Ihrer Lieferanten verwenden – aber:

Sie tragen selbst die Verantwortung, dass diese Informationen korrekt und vollständig sind.

Fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Angaben führen zu Ihrer eigenen Haftung – nicht die des Lieferanten.

Fazit:
Nutzen Sie Lieferantendaten – aber prüfen, bewerten und dokumentieren Sie diese eigenverantwortlich.

 

4. Was gilt für Händler, die nicht Erstinverkehrbringer sind?

Laut Artikel 6 EUDR müssen Händler, die EUDR-Produkte weiterveräußern, "lediglich":

Vorlieferanten und Abnehmer dokumentieren

Daten 5 Jahre lang aufbewahren

Diese auf Anfrage der Behörde vorlegen können

Diese Angaben müssen lorrekt sein, ansonsten droht Haftung

 

5. Warum ein eigenes DDS auch ohne Pflicht sinnvoll ist

Auch wenn Sie nicht direkt importieren, schützt ein eigenes DDS Ihr Unternehmen:

a) Rechtssicherheit

Behörden prüfen Lieferketten.

 

Sie müssen belegen, dass Sie nicht wissentlich risikobehaftete Produkte verarbeitet haben.

 

b) Reputationsschutz & Nachhaltigkeit

Geschäftspartner und Kunden erwarten klare Nachweise.

 

Ein DDS signalisiert Verantwortungsbewusstsein und schafft Vertrauen.

 

c) Lieferantenauswahl & Risikoprävention

Risiken frühzeitig erkennen

Qualitätsstandards sichern

Lieferengpässe oder Konflikte vermeiden

 

6. Was tun, wenn Lieferanten keine Daten liefern?

 

Ohne Herkunftsdaten ist keine EUDR-Konformität möglich. Deshalb:

Keine Daten – kein Geschäft

Anforderungen vertraglich verankern

Formblätter mit Pflichtangaben nutzen

Kooperationsbereitschaft zur Bedingung machen

 

Wenn Informationen fehlen:

Nachweise einfordern

Risiken dokumentieren, auch wenn keine Bewertung möglich ist

Lieferanten wechseln, wenn keine Kooperation erfolgt

 

7. Warum Sie auch dann prüfen müssen, wenn das Holz schon importiert wurde

Selbst wenn das Holz bereits eingeführt wurde:

Sie inverkehrbringen das fertige Produkt (z. B. einen Schrank) erneut – Sie sind verantwortlich.

 

Die Verantwortung ist nicht übertragbar – Sie benötigen ein eigenes DDS.

Holen Sie sich die notwendigen Unterlagen vom Importeur – und prüfen Sie diese selbst.

 

8. Abschlussdokumentation & Archivierung

  • EUDR-Konformitätserklärung abgeben
  • Alle Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren
  • Bei Behördenanfrage jederzeit vorlegen können

 

Meine Leistungen

 

IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® – Transparenz, Fairness, Wettbewerbsvorteil.

Ich begleite Sie mit IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® auf dem Weg zu einer gesetzeskonformen und zukunftsfähigen Lieferkette – klar, verständlich und ohne unnötige Komplexität. 

Statt eines überdimensionierten Systems erhalten Sie genau das, was Sie wirklich brauchen. 

Alle fünf relevanten Gesetze und Richtlinien – auch die EUDR – lassen sich einheitlich umsetzen. So sparen Sie nicht nur Kosten, sondern profitieren mehrfach: durch schlanke Prozesse, Entlastung im Alltag und einen echten Vorteil im Wettbewerb.

Meine Preisgestaltung ist transparent und fair – abgestimmt auf die Größe, Struktur und den Bedarf Ihres Betriebs. Ich arbeite persönlich mit Ihnen zusammen, mit dem Anspruch, Lösungen zu schaffen, die wirklich passen. Vertrauen ist dabei die Grundlage – und das Feedback zufriedener Kunden meine Motivation.

Ehrlich. Passend. Zukunftssicher.

 

Das 5-in-1 Lieferkettensystem 

  1. EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
  2. Lieferkettengesetzes (LkSG) 
  3. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  4. Richtlinien der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Holzprodukten
  5. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) zur globalen Nachweisführung bei Holz und Holzprodukten bezüglich der Einhaltung umweltfreundlicher Beschaffung sowie der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß ISO 26000 

stressfrei, sicher, effektiv und kostengünstig umsetzen

Meine Tätigkeit umfasst zunächst - übergeordnet - die Rolle des externen Lieferkettenbeauftragten sowie des externen Menschenrechtsbeauftragten in den globalen Lieferketten des Auftraggebers zur Gewährleistung der Einhaltung und Umsetzung von Menschenrechts- und Umweltstandards im Unternehmen des Auftraggebers.

Des weiteren:

  • Einführung, Umsetzung und Aufrechterhaltung des Lieferkettensystems IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® Benennung als EUDR-Bevollmächtigter
  • Benennung als Lieferketten- und Menschenrechtsbeauftragter
  • Anbindung an das ISO 27001-zertifizierte IBT.EARTH LIEFAIRKETTE®-Modul zur Einhaltung und Umsetzung:
    • der EU Deforestation Regulation (EUDR)
    • des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
    • des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
    • der bundesweit anerkannten Verifizierung der Holzherkunft aus FSC- und PEFC-zertifizierten Wäldern bei der Öffentlichen Hand
    • des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) zur globalen Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß ISO 26000

Hinweis: Eine Deklaration und/oder die Verwendung der PEFC-/FSC-Warenzeichen ist durch den Auftraggeber nur zulässig, wenn entsprechende eigene Zertifizierungen nach diesen Systemen bestehen.

  • Registrierung Ihres Betriebes/Unternehmens:
    • im EU-Informationssystem
    • bei der Bundesanstalt für Ernährung und Waldwirtschaft (BLE)
    • beim Berliner Senat
      • sowie kontinuierliche Kommunikation mit diesen Stellen
      • Erstellung und Abgabe der Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statement)an:
        • die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Laufende Risikoanalysen durch Indizes 
  • Einsatz von automatisierten Webcrawler-KI-Features zur kontinuierlichen Überwachung relevanter Lieferanten 
  • Ermittlung, Analyse und Bereitstellung von Geolokalisierungsdaten zur Entwaldungsbewertung mit einem Ampelsystem 
  • Automatische Benachrichtigungen im Falle von Nichtkonformitäten 
  • Dokumentation und Steuerung relevanter Maßnahmen zur Risikominimierung 
  • Bereitstellung des LIEFAIRKETTE Hintox (Beschwerdekanal):

Mit der Hintbox des IBT.EARTH LIEFAIRKETTE®-Systems wird dem Auftraggeber ein Beschwerdekanal zur Verfügung gestellt, über den Bedenken hinsichtlich Fehlverhaltens gemeldet werden können. Die Bearbeitung möglicher Beschwerden erfolgt DSGVO-konform und unterliegt den Sicherheitsstandards des ISO 27001-zertifizierten Information Security Management Systems (IS-MS).

Lieferantenschreiben an Betriebe (kleine Auswahl)

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